Das internationale Familienrecht umfasst familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezügen.
Eine familienrechtliche Angelegenheit weist Auslandsbezüge auf, wenn:
Bei Familiensachen in Bezug auf interkulturelle Ehen und Mischehen oder bei Familiensachen mit Auslandsbezug wird nicht zwangsläufig nationales (hier griechisches) Recht angewandt oder vor den nationalen (griechischen) Gerichten verhandelt. Vielmehr erfordert es gleich zu Beginn eine Untersuchung hinsichtlich:
So kann zum Beispiel die Zuständigkeit beim griechischen Gericht liegen, welches ausländisches Recht anwenden muss, oder umgekehrt beim ausländischen Gericht liegen, das griechisches Recht anzuwenden hat.