Internationales Familienrecht

Das internationale Familienrecht umfasst familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezügen. 

Eine familienrechtliche Angelegenheit weist Auslandsbezüge auf, wenn:

  • ein Ehegatte Ausländer ist  
  • die Eheleute Ausländer sind
  • der Ehegatte bzw. die Eheleute im Ausland leben oder gelebt haben 
  • das Kind freiwillig oder aufgrund einer Entführung im Ausland lebt
  • das Vermögen der Eheleute sich im Ausland befindet.

Bei Familiensachen in Bezug auf interkulturelle Ehen und Mischehen oder bei Familiensachen mit Auslandsbezug wird nicht zwangsläufig nationales (hier griechisches) Recht angewandt oder vor den nationalen (griechischen) Gerichten verhandelt. Vielmehr erfordert es gleich zu Beginn eine Untersuchung hinsichtlich:

  • des anwendbaren Rechts und
  • der internationalen Zuständigkeit des Gerichts.

So kann zum Beispiel die Zuständigkeit beim griechischen Gericht liegen, welches ausländisches Recht anwenden muss, oder umgekehrt beim ausländischen Gericht liegen, das griechisches Recht anzuwenden hat.