Aufenthaltserlaubnis in Griechenland für Sportler und Trainer

Ausländische Sportler und Trainer aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten benötigen in Griechenland eine besondere Arbeitserlaubnis. Es handelt sich um die sogenannte „Aufenthaltserlaubnis zu einem Sonderzweck“, die die Erwerbstätigkeit von Sportlern und Trainern aus Drittstaaten aus Gründen des öffentlichen Interesses sowie der Förderung des Sports und der griechischen Wirtschaft ermöglicht.

Aufenthaltsberechtigt sind Sportler und Trainer von Sportarten, die von den griechischen Sportverbänden als solche anerkannt werden.

Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde der dezentralen Verwaltung gestellt.

Der Aufenthaltstitel ist auf die Mitgliedschaft, den Transfer und die Einstellung des Interessenten in einen anerkannten Sportverband, in eine Sportgesellschaft (in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft) oder in eine Abteilung für bezahlte Sportler bezogen.

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels müssen Sportler und Trainer folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Einreisevisum
  2. i) Bei Amateursportlern: beglaubigte Abschrift des Vertrags mit dem Amateursportverein; ii) bei Berufssportlern und bezahlten Sportlern: Vertrag bzw. Arbeitsvertrag; iii) bei Trainern: Arbeitsvertrag
  3. Bescheinigung des zuständigen griechischen Sportverbands, dass der Sportler das Recht auf Beitritt bei dem Sportverein, bei der Sportgesellschaft oder bei der Abteilung für bezahlte Sportler für die betreffende Sportart besitzt oder dass der Trainer über alle gesetzliche Voraussetzungen verfügt, um seinen Beruf in Griechenland auszuüben
  4. Vorlage der Zulassung vom griechischen Sportverband zusammen mit einer beglaubigten Abschrift des Vertrags bzw. Arbeitsvertrags an das zuständige Konsulat

Bei Einreichung der vollständigen Unterlagen wird eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt. Die Gültigkeitsdauer kann aber auch auf die Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts in Griechenland erstreckt werden. Im letzten Fall ist vorgesehen, dass die Aufenthaltserlaubnis nach jeweils drei Jahren verlängert werden muss.

Die Voraussetzungen für die Verlängerung des Aufenthaltstitels sind:

  1. Bei Amateursportlern: beglaubigte Abschrift des Vertrags mit dem Amateursportverein; ii) bei Berufssportlern und bezahlten Sportlern: Vertrag bzw. Arbeitsvertrag; iii) bei Trainern: Arbeitsvertrag
  2. Nachweis über die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen

Unternehmen und öffentliche oder private Einrichtungen, die Sportler oder Trainer aus Drittstaaten beschäftigen, sind verpflichtet, jede Änderung der Arbeitsbedingungen bei der dezentralen Verwaltung zu melden.   

Familienmitglieder von Sportlern und Trainern aus Drittstaaten haben in Griechenland ein Aufenthaltsrecht wegen Familienzusammenführung. Dieses Recht ist nicht an Bedingungen geknüpft, es richtet sich aber nach der Dauer des Aufenthalts des Zusammenführenden. 

Stand 26.10.2017. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.