Aufenthaltstitel durch Immobilienkauf in Griechenland

Ausländer aus Drittstaaten, die in Griechenland eine Immobilie kaufen, haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht darauf, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt zu bekommen. 

Es handelt sich um den sogenannten „Dauerhaften Aufenthaltstitel für Investoren“, der bis 2015 „Aufenthaltstitel für Immobilienbesitzer in Griechenland“ hieß und der, neben dem Immobilienkauf, auch weitere Kategorien in Bezug auf Immobilien beinhaltet, wie etwa die Anmietung von Hotelunterkünften für eine Dauer von mindestens zehn Jahren.

Wann wird einem Ausländer der Aufenthaltstitel durch Immobilienkauf in Griechenland erteilt?

In Griechenland unterliegt der Erwerb des Aufenthaltstitels durch Immobilienkauf folgenden Voraussetzungen:

  1. Legale Einreise bzw. Aufenthalt in Griechenland
  2. Volles Eigentum und Besitz einer Immobilie in Griechenland
  3. Wert der Immobilie in Höhe von mindestens 250.000 Euro

Bei Miteigentümern muss jeder Miteigentumsanteil mindestens 250.000 Euro wert sein, damit ein Miteigentümer die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Allein bei ausländischen Ehepartnern mit einem ungeteilten Eigentumsrecht, bei dem sich die Anteile addieren lassen, wird eine Ausnahme vorgesehen.  

Der Kaufpreis in Höhe von 250.000 Euro muss vollständig und spätestens beim notariellen Vertragsabschluss entrichtet sein.  

Als Zahlungsarten werden der Verrechnungsscheck und die Banküberweisung akzeptiert. Die Banküberweisung muss auf ein Konto des Berechtigten bei einer Bank in Griechenland bzw. bei einer Bank, die der Aufsicht der "Βank von Griechenland" unterliegt, erfolgen. Die Daten des Verrechnungsschecks oder der Banküberweisung müssen von den Vertragspartnern ehrenwörtlich vor dem Notar erklärt und im Kaufvertrag dokumentiert werden.      

Wie lange ist die Wartezeit bis zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung? 

Die Aufenthaltsgenehmigung wird nach Vervollständigung der Akte innerhalb von zwei Monaten erteilt. 

Wie lange ist der Aufenthaltstitel durch Immobilienkauf in Griechenland gültig? 

Auch wenn sich der Aufenthaltstitel „Dauerhafter Aufenthaltstitel für Investoren“ nennt, ist er befristet. Er wird für die Dauer von fünf Jahren verliehen.

Eine Erneuerung des Titels kann auf Antrag erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Die Verlängerung wird für weitere fünf Jahre gewährt. Eventuelle Abwesenheitszeiten aus Griechenland beeinträchtigen die Entscheidung über die Erneuerung nicht.  

Haben Familienmitglieder von ausländischen Immobilienkäufern ein Aufenthaltsrecht in Griechenland? 

Das griechische Aufenthaltsgesetz gewährt Familienmitgliedern von Immobilienbesitzern aus Drittstaaten die Möglichkeit, eine individuelle Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Als Familienmitglieder gelten der Ehegatte, die Verwandten in absteigender Linie der Ehegatten, die unter 21 Jahre alt sind, sowie die Verwandten in aufsteigender Linie.

Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels von Familienmitgliedern erlischt, wenn die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Immobilienbesitzers ihr Ende erreicht hat.  

Der vorliegende Aufenthaltstitel gewährt weder den Immobilienbesitzern noch deren Familienmitgliedern eine Arbeitserlaubnis in Griechenland.

Kann ein ausländischer Immobilienbesitzer in Griechenland die Immobilie vermieten oder verkaufen?

Drittstaatsangehörige, die eine Immobilie in Griechenland erworben haben, haben die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten.

Sie können ferner, während der Dauer ihres Aufenthaltstitels, die Immobilie an einen anderen Drittstaatsangehörigen verkaufen. Bis 2015 stand jedoch dem neuen ausländischen Käufer kein Rechtsanspruch zu, dass ihm eine Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienerwerb erteilt würde. Dies änderte sich allerdings durch das Gesetz 4332/2015. So ist nunmehr ein solches Recht für den neuen Käufer vorgesehen; seine Ausübung führt aber zur gleichzeitigen Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis des Verkäufers.

Stand 14.09.2017. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.