Aufenthalt auf dem Heiligen Berg Athos

Der Heilige Berg Athos („Agio Oros“, „Holy Mount Athos“) mit seinen 20 Klöstern befindet sich auf dem dritten Fuß von Chalkidiki im Norden Griechenlands. Es handelt sich um eine Halbinsel mit orthodoxen Männerklöstern, die einen Selbstverwaltungsstatus genießt und seit 1988 als UNESCO-Welterbe unter Schutz steht.

Der Berg Athos wird bekanntlich nur von Männern betreten, während für Frauen ein absolutes Zutrittsverbot (das sogenannte „avaton“) gilt. Für einen kurzen Besuch des Bergs Athos ist sowohl für Griechen als auch für Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung (das sogenannte „diamonitirion“) erforderlich, welche von dem zuständigen Pilgerbüro gegen Zahlung einer kleinen Gebühr erteilt wird. 

Aufenthaltserlaubnis, um das Mönchsleben auf Berg Athos kennenzulernen

Dient der gewünschte Aufenthalt auf Berg Athos dazu, die Lebensart der Athos-Mönche zu studieren oder kennenzulernen, muss eine Aufenthaltserlaubnis von dem Generalsekretär der dezentralen Verwaltung eingeholt werden.

Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu den genannten Zwecken unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  1. Antragsstellung des Interessenten an eines der 20 Klöster von Berg Athos
  2. Abfassung eines Berichts über den Antrag von der Heiligen Gemeinschaft
  3. Bescheinigung des Aufnahmeklosters über die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung und sonstigen Aufenthaltskosten an den Interessenten und über das Bestehen einer Versicherung für medizinische Versorgung und einen etwaigen Krankenhausaufenthalt
  4. Einreichen des Berichts der Heiligen Gemeinschaft und des Antrags des Interessenten an die Direktion der dezentralen Verwaltung

Die Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und kann für ein weiteres Jahr verlängert werden. Verlängerungsanträge können bis zu fünf Mal gestellt werden. 

Aufenthaltserlaubnis für den Schulbesuch an der „Athonias Kirchlichen Akademie“ auf dem Berg Athos

In Karyes auf dem Berg Athos befindet sich die „Athonias Kirchliche Akademie“. Es handelt sich um ein orthodoxes Bildungsinstitut, das ein Gymnasium und ein Lyzeum umfasst und Schüler dieser Konfession aufnimmt und unterrichtet. 

Personen aus Drittstaaten können an der „Athonias Kirchliche Akademie“ studieren, sofern sie ein nationales Einreisevisum besitzen. Der Interessent muss mindestens zwei Monate vor Ablauf des Visums einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Behörde der Heiligen Gemeinde des Bergs Athos stellen. 

Dem Antrag sind die nachstehend genannten Dokumente beizulegen:

  • Abschrift des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments mit dem nationalen Einreisevisum
  • Aufnahmebescheinigung der „Athonias Kirchlichen Akademie“
  • Bescheinigung eines Heiligen Klosters, einer Stiftung oder einer Privatperson darüber, dass die Vormundschaft sowie die Bildungs- und Aufenthaltskosten auf dem Berg Athos übernommen werden
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde der Heiligen Gemeinschaft, des Heiligen Klosters, der Stiftung oder derjenigen Privatperson, die die Vormundschaft für den Schülers haben wird, über die Gewährleistung der medizinischen Versorgung und der Kostenübernahme bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt
  • Gesundheitsbescheinigung, ausgestellt von einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens in Griechenland, dass der Drittstaatsangehörige unter keiner Krankheit leidet, die nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem EU-Gemeinschaftsrecht eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte

Die Aufenthaltserlaubnis wird vom Generalsekretär der dezentralen Verwaltung, unter Berücksichtigung der Einschätzung durch die zuständige Behörde der Heiligen Gemeinschaft, erteilt. Sie umfasst das vorgesehene Studium an der Kirchlichen Akademie des Bergs Athos und kann lediglich für ein Jahr verlängert werden.

Stand 09.10.2017. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.