Eigenhändiges Testament in Griechenland

Vor- und Nachteile des eigenhändigen Testaments in Griechenland 

Das eigenhändige Testament wird in Griechenland bevorzugt, wenn der Erblasser von einer einfachen und kostenlosen Art und Weise, seinen letzten Willen zu verfassen, absieht.  

Ein eigenhändiges Testament unterliegt nämlich keiner bestimmten Formvorschrift und wird oft auf eine einfache Papierseite geschrieben. Im Gegensatz zum öffentlichen Testament müssen keine Zeugen während des Verfassens des eigenhändigen Testaments anwesend sein. Eine notarielle Beurkundung des Testaments wird auch nicht vorausgesetzt.    

Auf der anderen Seite kann aber nicht verkannt werden, dass ein eigenhändiges Testament den Nachteil aufweist, dass es nach dem Tod des Erblassers leicht verloren gehen oder vernichtet werden kann. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn das Testament zu Hause aufbewahrt wird. Um solchen Gefahren vorzubeugen, wird nach griechischem Erbrecht die Möglichkeit eingeräumt, das eigenhändige Testament bei einem Notar zur sicheren Verwahrung einzureichen. 

Welche sind die Voraussetzungen für die Errichtung eines wirksamen eigenhändigen Testaments in Griechenland?

Ein wirksames eigenhändiges Testament setzt vor allem die Fähigkeit des Verfügenden voraus, ein solches verfassen zu können. Nach griechischem Erbrecht ist jede Person zum Verfassen eines eigenhändigen Testaments fähig, wenn sie zum Lesen von handschriftlichen Dokumenten in der Lage ist. 

Ist diese Fähigkeit des Verfügenden gegeben, müssen nach § 1721 des griechischen BGB für die gültige Aufstellung eines eigenhändigen Testaments lediglich drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigenhändiges Verfassen des vollständigen Testaments durch den Erblasser;
  • Eigenhändige Datierung (Tag, Monat, Jahr) des Testaments durch den Erblasser;
  • Eigenhändige Unterschrift des Erblassers.

Wie sollte die Unterschrift auf dem eigenhändigen Testament in Griechenland gesetzt werden?

Der griechische Gesetzgeber bestimmt in § 1721 des BGB nicht die Art, mit der eine Person ein Testament unterzeichnen sollte.    

Daher ergibt sich die Antwort auf diese Frage zwangsweise aus der Rechtsprechung der griechischen Gerichte. So soll nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die Unterschrift aus dem Vor- und Nachnamen des Verfügenden bestehen. Aber auch die Unterzeichnung mit dem ersten Buchstaben des Vornamens gefolgt vom Nachnamen wird von der griechischen Rechtsprechung als gültig akzeptiert.

Was passiert, wenn ein eigenhändiges Testament nicht datiert ist?

Die griechische Rechtsprechung tendiert dazu, eigenhändige Testamente nicht für nichtig zu erklären, wenn das Datum falsch oder fehlerhaft ist. 

So wird die Ansicht vertreten, dass ein Testament für gültig erachtet wird, wenn das Datum dem Inhalt des Testaments nach Tag, Monat und Jahr entnommen werden kann.      

Wie werden Notizen auf einem eigenhändigen Testament in Griechenland beurteilt?

Einfache Notizen am Rand oder als Fußnote müssen ebenfalls unterschrieben, jedoch nicht datiert sein. Andernfalls sind sie ungültig, beeinflussen aber die Gültigkeit des eigenhändigen Testaments grundsätzlich nicht. 

Wenn sie dagegen häufig vorkommen, besteht die Gefahr, dass das Dokument als Entwurf und nicht als endgültiges Testament betrachtet wird.

Wie werden Streichungen auf einem eigenhändigen Testament in Griechenland beurteilt?

Nach § 1721 Abs. VI des griechischen BGB können Streichungen, Radierungen und weitere äußere Mängel zur vollständigen oder teilweisen Nichtigkeit des Testaments führen. Es handelt es sich also um eine Ermessensentscheidung des Gerichts.   

Was tun, wenn ein eigenhändiges Testament gefunden wird?  

I. Eröffnung des eigenhändigen Testaments in Griechenland

Jede Person, die im Besitz eines eigenhändigen Testaments ist, verpflichtet sich zur Eröffnung des Testaments (§ 1774 des griechischen BGB). Die Testamentseröffnung findet in Griechenland bei jedem Amtsgericht statt und muss ohne schuldhafte Verzögerung nach der Kenntnisnahme vom Tod des Verfügenden erfolgen.       

Für die Testamentseröffnung müssen beim Amtsgericht folgende Dokumente vorgelegt werden:

  1. Das eigenhändige Testament im Original;
  2. Die Sterbeurkunde im Original;
  3. Eine Bescheinigung der nächststehenden Verwandten des Verstorbenen(sog. „pistopoiitiko plisiesteron syggenon“) bzw. ein Auszug aus seinem Familienbuch (sog. „pistopoiitiko oikogeneiakis katastasis“).

II. Gerichtliche Bestätigung des eigenhändigen Testaments

Der Besitzer eines eigenhändigen Testaments hat ferner die Möglichkeit, das Testament gerichtlich bestätigen zu lassen. 

Die gerichtliche Bestätigung kann entweder gleichzeitig mit der Testamentseröffnung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Der Testamentsbesitzer kann sich aber auch gegen eine gerichtliche Bestätigung entscheiden. Auf jeden Fall stellt ein eigenhändiges Testament, das eröffnet, aber nicht gerichtlich bestätigt wurde, kein Hindernis für die spätere Erbschaftsannahme dar.  

Bei der Verhandlung über die gerichtliche Bestätigung des Testaments muss die Echtheit sowohl der Schrift als auch der Unterschrift des Verfügenden vermutet werden. Diese Vermutung wird anhand der Aussage eines Zeugen vorgenommen. Aus diesem Grund ist es nötig, einen Zeugen seitens des Antragstellers am Tag der Verhandlung hinzuzuziehen.  

Wie läuft das Verfahren über die Eröffnung eines eigenhändigen Testaments in Griechenland ab?

Am Tag der Verhandlung beim Amtsgericht wird der Inhalt des Testaments vom Richter laut vorgelesen. Daraufhin nimmt der Amtsrichter den besagten Inhalt zu Protokoll und datiert und unterzeichnet das Originaltestament. 

Wird jedoch das Vermögen durch das eigenhändige Testament ausschließlich an einen Erben hinterlassen, der weder der Ehegatte noch ein Verwandter zumindest vierten Grades ist, ist durch das Gericht eine graphologische Untersuchung anzuordnen und der griechische Fiskus zu der Verhandlung zu laden.   

Schließlich wird das Originaltestament im Archiv des verhandelnden Amtsgerichts aufbewahrt. Zudem werden zwei Abschriften des Sitzungsprotokolls ausgefertigt: Eine davon wird zum Amtsgericht der Hauptstadt (Athen) und die andere Abschrift zum Amtsgericht des letzten Wohnsitzes oder des letzten Aufenthaltsortes des Erblassers zur Aufbewahrung verschickt.    

Welche Rechtsfolgen hat die Zurückhaltung eines eigenhändigen Testaments durch seinen Besitzer? 

Wie bereits erwähnt, ist jeder Besitzer zur umgehenden Eröffnung eines eigenhändigen Testaments verpflichtet, wenn er vom Tod des Erblassers erfährt. 

Hält aber ein Besitzer ein eigenhändiges Testament zurück, können gegen ihn zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ein Dritter durch das Zurückhalten geschädigt wird. Eine strafrechtliche Verantwortung des Besitzers kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

In jedem Fall führt die Zurückhaltung des Testaments keineswegs zur Ungültigkeit des Testaments (§ 1779 des griechischen BGB). 

Stand 06.12.2017. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.