Existenzgründung

Die Existenzgründung bzw. die Unternehmensgründung in Griechenland ist ein Teil des Gesellschaftsrechts, das die Voraussetzungen und das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens betrifft.

In Griechenland werden bestimmte Rechtsformen von Unternehmen vorgeschrieben. Jedes Unternehmen zeichnet sich zwar durch spezifische Merkmale aus. Alle Unternehmen werden aber in zwei Hauptkategorien unterteilt, je nachdem, ob der Gesellschafter zum Erreichen des wirtschaftlichen Zwecks mit seiner persönlichen Arbeit oder mit seinem Eigentum beiträgt. Im ersten Fall handelt es sich um die sogenannten Persönlichen Gesellschaften, etwa um die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft. Im zweiten Fall handelt es sich um Kapitalgesellschaften, zu denen die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Private Company gehören.

Die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens werden in mehreren Gesetzen geregelt, wie z.B. im Handelsgesetz von 1835, im Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1920 und im Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 1955. Das Verfahren für eine Unternehmensgründung ist im Gesetz 3853/2010 fixiert worden und ist seitdem mit der Einführung von „One Stop Shops“ deutlich vereinfacht und beschleunigt.