Adoption Griechenland

Die Adoption in Griechenland betrifft grundsätzlich minderjährige Personen. Die Adoption von Erwachsenen ist lediglich in Ausnahmefällen erlaubt und zwar nur, wenn zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden eine leibliche oder angeheiratete Verwandtschaft bis zum vierten Grad besteht.

Voraussetzungen für die Adoption eines Minderjährigen in Griechenland

  • Alter des Adoptierenden: 30-60 Jahre
  • Altersunterschied zwischen Adoptierenden und Adoptierten: 18-50 Jahre (wenn das Kind des Ehegatten adoptiert werden soll oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Unterschied zwischen 15 und 50 Jahre sein)
  • Zustimmung des Ehemannes (in der Regel), falls der Adoptierende verheiratet ist
  • Zustimmung der natürlichen Eltern (in der Regel)
  • Zustimmung des Adoptierten, wenn er über zwölf Jahre alt ist und sich nicht in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der die freie Willensbestimmung begrenzt
  • Anhörung des Adoptierten, wenn er unter 12 Jahre alt ist und er eine entsprechende Reife besitzt
  • Anhörung der Kinder des Adoptierenden

Folgen der Adoption in Griechenland

Mit der Adoption wird die Verbindung der natürlichen Eltern zu dem Kind abgebrochen.

Die elterliche Sorge wird vom Adoptierenden ausgeübt, während die natürlichen Eltern kein Recht zum Umgang mit dem Kind behalten.

Gegenüber dem Adoptierenden erwirbt der Adoptierte alle Rechte und Pflichten, die auch ein eheliches Kind hat. Zudem bekommt der Adoptierte den Familiennamen des adoptierenden Elternteils, dem er den vorherigen Namen nach seiner Volljährigkeit hinzufügen kann.