Kindesunterhalt Griechenland

Eltern haben gegenüber dem Kind eine gemeinsame Unterhaltspflicht in Griechenland, und zwar jedes Elternteil nach seinen Kräften. 

Das Elternteil, bei dem das Kind wohnt oder dem die Personensorge für das Kind übertragen worden ist, ist im Fall einer Trennung oder Scheidung dazu berechtigt, im Namen des Kindes Kindesunterhalt vom anderen Elternteil zu fordern. Der Unterhalt wird in der Regel jeden Monat in bar geleistet.

Die Unterhaltshöhe wird in Griechenland anhand der Bedürfnisse des Kindes bestimmt, so wie sie infolge der Lebensumstände entstehen. Die Bedürfnisse des Kindes betreffen gewöhnlich die Nahrung, die Kleidung, die medizinische Versorgung, die Bildung und die Unterhaltung. Verändern sich, nachdem das Urteil über den Unterhalt ergangen ist, die Unterhaltsbedingungen, kann das Gericht seine Entscheidung abändern.

Das minderjährige Kind hat immer einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern, auch wenn es Vermögen besitzt, sofern die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

Eine Verletzung der Unterhaltspflicht in Griechenland ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von zehn Tagen bis zu einem Jahr bestraft.