Scheidung Griechenland

Wann ist eine Scheidung in Griechenland möglich? Was sieht das griechische Scheidungsrecht vor? Umfassende Informationen hierzu finden Sie im Folgenden: 

Für die Scheidung in Griechenland stehen zwei Wege offen: der Weg der einvernehmlichen und der Weg der strittigen Scheidung. 

Das Scheidungsverfahren wird eröffnet, indem ein Scheidungsantrag bzw. eine Scheidungsklage beim Familiengericht eingereicht wird. Die Auflösung der Ehe erfolgt durch einen Gerichtsbeschluss. Eine Ehe wird jedoch nicht mit der Urteilsverkündung, sondern erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils geschieden.

I. Die einvernehmliche Scheidung in Griechenland

In Griechenland wird die Auflösung der Ehe durch Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ausgewählt, wenn beide Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht wünschen. In diesem Fall wird ein Antrag an das Gericht entweder gemeinsam oder getrennt (aber gleichzeitig) eingereicht.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung in Griechenland untersucht das Gericht nicht den Grund für die Scheidung oder die Schuld am Scheitern der Ehe, sondern nur die Erfüllung folgender Bedingungen:

  • Schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich der Auflösung der Ehe, die von den Ehegatten und ihren Rechtsanwälten unterzeichnet werden soll oder lediglich von ihren Rechtsanwälten, wenn diese hierfür eine spezielle Vollmacht haben
  • Ehedauer mindestens 6 Monate bis zum Abschluss der obigen Vereinbarung
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten bezüglich der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts mit den Kindern (falls vorhanden)

II. Die strittige Scheidung in Griechenland 

Der Weg der strittigen Scheidung wird in Griechenland eingeschlagen, wenn einer der Ehegatten sich weigert, der Auflösung der Ehe zuzustimmen. In diesem Fall muss in Griechenland der Ehegatte, der die Scheidung will, eine Klage gegen den anderen Ehegatten einreichen und sich entweder auf eine starke Erschütterung der Ehe oder auf eine zweijährige Trennung oder auch auf beide Gründe berufen.

II.a) Scheidung wegen starker Erschütterung der Ehe

Eine starke Erschütterung der Ehe besteht, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Kläger eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Im Gesetz wird eine starke Erschütterung der Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn folgende Gründe bestehen:

  • Bigamie
  • Ehebruch, Affäre
  • Verlassen des Ehegatten
  • Machenschaften gegen das Leben des Ehegatten
  • Ausübung häuslicher Gewalt

II.b) Scheidung wegen zweijähriger Trennung

Die Scheidung aufgrund von Trennung unterliegt den folgenden Voraussetzungen:

  • Dauer der Trennung: mindestens zwei Jahre
  • Kontinuität der zweijährigen Trennung  

Während der zweijährigen Trennung können Versuche eines erneuten Zusammenlebens vorkommen. Sollten diese Versuche von bestimmter Dauer sein, wird die zweijährige Trennungsdauer unterbrochen. Dies führt dazu, dass der Zweijahreszeitraum neu beginnen muss, wenn nach dem erneuten Zusammenleben nochmals eine Trennung vorkommen sollte.