Umgangsrecht Griechenland

In Griechenland wird die Personensorge nach der Trennung oder der Scheidung grundsätzlich dem einen Elternteil übertragen, während das andere Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, das Umgangsrecht, d.h. das Recht auf persönlichen Kontakt, Übernachtung, Telefongespräche usw., behält.

Das Umgangsrecht in Griechenland kann auf zwei Arten geregelt werden:

  • durch (außergerichtliche) Vereinbarung der Eltern oder
  • durch gerichtliche Entscheidung

Das Elternteil, das die Personensorge des Kindes hat, muss das Kind abgeben, wo und wann es in der Vereinbarung oder im Urteil steht. Es ist außerdem verpflichtet, den Umgang mit dem Kind nicht zu verhindern, da ansonsten Geldbuße und Zwanghaft verhängt werden können, wobei Zwangsmaßnahmen nur dann verhängt werden können, wenn der Umgang von einem Gericht und nicht durch Vereinbarung der Eltern geregelt worden ist.