Vaterschaftsanerkennung

In Griechenland kann die Anerkennung der Vaterschaft eines außerehelichen Kindes entweder freiwillig oder gerichtlich erfolgen.

Freiwillige Vaterschaftsanerkennung in Griechenland 

In Griechenland kann der Vater sein außereheliches Kind freiwillig anerkennen, wenn die Mutter dem zustimmt. Nach dem Tod des Vaters oder im Fall eines geschäftsunfähigen Vaters kann die Vaterschaftsanerkennung durch seine Eltern bewirkt werden.

Die Anerkennung vom Vater oder seinen Eltern erfolgt durch Erklärung, die vor einem Notar oder im Testament abgegeben werden kann, während die Zustimmung der Mutter immer vor einem Notar abgegeben werden muss. Das Ereignis der freiwilligen Anerkennung des Kindes muss in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen werden.

Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung in Griechenland

Die Vaterschaftsanerkennung in Griechenland kann gerichtlich festgestellt werden: i) wenn der Vater sich weigert das Kind freiwillig anzuerkennen oder ii) wenn die Mutter sich weigert, ihre Zustimmung zur freiwilligen Anerkennung zu geben.

Im ersten Fall kann die Vaterschaftsklage innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:

  • Von der Mutter innerhalb von 5 Jahren nach der Geburt. Wenn die Mutter während der maßgeblichen Empfängniszeit mit einer anderen Person (also nicht dem leiblichen Vater) verheiratet war, muss sie zuerst die Vaterschaft ihres damaligen Ehemannes anfechten und erst nach rechtskräftiger Entscheidung und innerhalb von 5 Jahren die gerichtliche Anerkennung der Vaterschaft bezwecken.
  • Vom Kind nicht länger als ein Jahr nach seiner Volljährigkeit.

Im zweiten Fall kann die Vaterschaftsklage vom Vater oder, falls dieser verstorben oder geschäftsunfähig ist, von seinen Eltern innerhalb von 2 Jahren nach der Zustimmungsverweigerung der Mutter eingereicht werden.