Vaterschaftsanfechtung

Vaterschaftsvermutungen in Griechenland 

Ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter geboren wird, hat vermutlich als Vater den Ehemann seiner Mutter. Wenn aber ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe seiner Mutter geboren wird, wird vermutet, den ehemaligen Ehemann seiner Mutter als Vater zu haben.

Wenn die Mutter eine zweite Ehe abschließt und das Kind innerhalb von 300 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der ersten Ehe geboren ist, wird davon ausgegangen, den zweiten Ehemann der Mutter als Vater zu haben. Wenn aber die Vaterschaft des zweiten Ehemannes erfolgreich angefochten wird, wird angenommen, dass der erste Ehemann der Vater des Kindes ist.

Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung in Griechenland

Die Vaterschaft in Griechenland kann angefochten werden, wenn bewiesen wird, dass während der maßgeblichen Empfängniszeit, d.h. in der Zeit zwischen dem 300. und dem 180. Tag vor der Geburt, die Mutter das Kind nicht von ihrem Ehemann empfangen hat oder, dass es offensichtlich unmöglich gewesen ist, von ihm das Kind zu empfangen, etwa wegen Unfähigkeit oder Abwesenheit im Ausland oder weil sie keine Beziehung gehabt haben.

Anfechtungsberechtigte Personen

  • Der Ehemann der Mutter, spätestens aber ein Jahr nach Kenntnis der Geburt der Kindes und der Umstände, die ein Empfängnis von ihm nicht rechtfertigen könnten; in jedem Fall jedoch spätestens 5 Jahre nach der Geburt.
  • Die Eltern des Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen, spätestens aber ein Jahr nach Kenntnis des Todes ihres Sohnes und der Geburt des Kindes.
  • Das Kind, spätestens aber ein Jahr nach seiner Volljährigkeit.
  • Die Mutter des Kindes, spätestens aber ein Jahr nach der Geburt des Kindes oder sechs Monate nach der Auflösung bzw. Aufhebung der Ehe.
  • Der Mann, mit dem die Mutter während der Empfängniszeit eine dauerhafte Liebes- und Geschlechtsbeziehung hatte, spätestens 2 Jahre nach der Geburt