Investieren in griechischen Immobilien

Das Interesse am Kauf einer Immobilie in Griechenland hat in den letzten sechs Jahren spürbar nachgelassen. Seit dem Jahr 2014 ziehen jedoch griechische Immobilien erneut ausländische und griechische Investoren an. 

Dies ist auf die wirklich großen Chancen zurückzuführen, die durch den Rückgang des Handelswerts der griechischen Immobilien sowie infolge der Einführung neuer Rechtsvorschriften, welche die Interessen des Käufers wirksam schützen, entstanden sind. 

Die wichtigste legislative Änderung betrifft die obligatorische technische Überprüfung der Immobilie durch einen Ingenieur, ob eventuell ein städtebaulicher Verstoß vorliegt. Der Ingenieur, dessen Vergütung und Auslagen zu Lasten des Verkäufers fallen, beaufsichtigt die Immobilie und stellt die entsprechende Bescheinigung aus, welche Bedingung für das Vollenden jeder Übertragung ist. Auf diese Weise werden die „Reinheit“ der Immobilie sowie die Transparenz des Kaufs aus technischer Sicht gewährleistet.

Zur Stärkung des Vertrauens der Investoren in die griechischen Immobilien hat am 1. Januar 2014 dann die Senkung der Grunderwerbsteuer (von 8 bzw. 10 % auf 3 %) beigetragen, ebenso wie der Ersatz der verschiedenen Steuern für den Immobilienbesitz durch eine einzige Steuer, die sogenannte ENFIA (Einheitliche Steuer für Immobilienbesitz). 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Immobilienrechts in Griechenland bieten wir Ihnen zuverlässige juristische Dienstleistungen zu folgenden Themen an: 

  • Rechtsberatung für den Erwerb einer bestimmten Immobilie in Griechenland
  • Präsentation des Steuersystems in Griechenland
  • Kontakt mit dem Vertragspartner, also dem Käufer bzw. Verkäufer
  • Kontakt mit dem Immobilienmakler
  • Auswahl und Bestimmung des Notars und Kontakt zu diesem
  • Prüfung des Eigentumstitels
  • Auswahl und Bestimmung des Ingenieurs und Kontakt zu diesem zwecks technischer Prüfung der Immobilie  
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für den Kauf bzw. Verkauf der Immobilie
  • Überprüfung der Gültigkeit der Unterlagen des Vertragspartners
  • Erscheinen beim zuständigen Finanzamt für die Erledigung aller steuerlichen Angelegenheiten und gegebenenfalls Bestimmung eines Steuerberaters
  • Prüfung des Kaufvertrags und Mitwirkung bei der Gestaltung des Kaufvertrags 
  • Eintragung und Registrierung der Immobilie im Grundbuch bzw. im Kataster 
  • Rechtsberatung nach dem Erwerb der Immobilie in Griechenland