Das Interesse am Kauf einer Immobilie in Griechenland hat in den letzten sechs Jahren spürbar nachgelassen. Seit dem Jahr 2014 ziehen jedoch griechische Immobilien erneut ausländische und griechische Investoren an.
Dies ist auf die wirklich großen Chancen zurückzuführen, die durch den Rückgang des Handelswerts der griechischen Immobilien sowie infolge der Einführung neuer Rechtsvorschriften, welche die Interessen des Käufers wirksam schützen, entstanden sind.
Die wichtigste legislative Änderung betrifft die obligatorische technische Überprüfung der Immobilie durch einen Ingenieur, ob eventuell ein städtebaulicher Verstoß vorliegt. Der Ingenieur, dessen Vergütung und Auslagen zu Lasten des Verkäufers fallen, beaufsichtigt die Immobilie und stellt die entsprechende Bescheinigung aus, welche Bedingung für das Vollenden jeder Übertragung ist. Auf diese Weise werden die „Reinheit“ der Immobilie sowie die Transparenz des Kaufs aus technischer Sicht gewährleistet.
Zur Stärkung des Vertrauens der Investoren in die griechischen Immobilien hat am 1. Januar 2014 dann die Senkung der Grunderwerbsteuer (von 8 bzw. 10 % auf 3 %) beigetragen, ebenso wie der Ersatz der verschiedenen Steuern für den Immobilienbesitz durch eine einzige Steuer, die sogenannte ENFIA (Einheitliche Steuer für Immobilienbesitz).
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