Steuerbefreiung Griechenland

Befreiung von der griechischen Grunderwerbsteuer

Beim Ankauf der ersten Wohnung sowie beim Ankauf von Grund- oder Flurstücken wird der Käufer von der Grunderwerbsteuer befreit, vorausgesetzt der entrichtete Kaufpreis überschreitet nicht die im Gesetz vorgesehenen Steuerfreigrenzen. Derjenige Teil des Kaufpreises, der die Steuerfreigrenze überschreitet, wird mit 3 % belastet.

Insbesondere gestalten sich die Steuerfreibeträge wie folgt:

A. Ankauf der ersten Wohnung in Griechenland

Familienstand des KäufersSteuerfreigrenzen
Ledig200.000 Euro
Verheiratet250.000 Euro
Verheiratet mit 1 Kind             (+ 25.000 Euro)275.000 Euro
Verheiratet mit 2 Kindern        (+ 25.000 Χ 2 Euro)300.000 Euro
Verheiratet mit 3 Kindern        (+ 25.000 Χ 2 + 30.000 Euro)330.000 Euro
Verheiratet mit 4 Kindern        (+ 25.000 Χ 2 + 30.000 Χ 2 Euro)360.000 Euro
Verheiratet mit 5 Kindern        (+ 25.000 Χ 2 + 30.000 Χ 3 Euro)390.000 Euro

 

B. Ankauf von Grund- oder Flurstücken in Griechenland

Familienstand des KäufersSteuerfreigrenzen
Ledig50.000 Euro
Verheiratet100.000 Euro
Verheiratet mit 1 Kind                (+ 10.000 Euro)110.000 Euro
Verheiratet mit 2 Kindern           (+ 10.000 Χ 2 Euro)120.000 Euro
Verheiratet mit 3 Kindern           (+ 10.000 Χ 2 + 15.000 Euro)135.000 Euro
Verheiratet mit 4 Kindern           (+ 10.000 Χ 2 + 15.000 Χ 2)150.000 Euro
Verheiratet mit 5 Kindern           (+ 10.000 Χ 2 + 15.000 Χ 3)165.000 Euro

 

Die Steuerbefreiung beim Kauf der ersten Wohnung sowie eines Grund- bzw. Flurstückes wird einmalig gewährt.

Ausnahmsweise kann der Käufer erneut von der Grunderwerbssteuer befreit werden, wenn keine der errichteten Immobilien seines Eigentums oder die seiner Ehefrau oder seiner Kinder den Wohnungsbedarf der Familie decken können. Darüber hinaus greift eine Steuerbefreiung auch dann, wenn die Grunderwerbssteuer für die bereits steuerbefreite Immobilie entrichtet wird. 

 

Steuerbefreiung für Ausländer

Die griechischen Vorschriften über die Steuerbefreiung finden auch auf die Bürger von EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Voraussetzung hierfür ist die Niederlassung des Käufers in Griechenland innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags. Sollte keine Niederlassung innerhalb dieser Frist stattfinden, ist der Käufer verpflichtet, binnen sechs Monaten nach dem zweijährigen Fristablauf eine eidesstattliche Erklärung abzugeben und die Grunderwerbssteuer zu entrichten.  

Stand 12.02.2016. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.