Steuern bei Immobilienübertragung

Die Grunderwerbsteuer in Griechenland

Bei jedem Immobilienkauf in Griechenland fällt ab dem 1. Januar 2014 eine Grunderwerbsteuer von 3 % an, welche anhand des Steuerwerts des Grundstücks bemessen wird. Liegt der Fall einer Steuerbefreiung vor, wird der Steuersatz von 3 % auf denjenigen Betrag erhoben, der die Steuerfreigrenze überschreitet. 

Die Grunderwerbssteuer beim Immobilientausch gleichen Werts liegt bei 1,5 %, bemessen am Steuerwert der Immobilie. Dasselbe gilt bei benachbarten Grundstücken, die ausgetauscht werden, damit sie bebaubar werden. 


Bei Grundstücksteilungen zwischen Miteigentümern beträgt der Steuersatz 0,75 %. Sollten die Miteigentümer jedoch keine gleichen Anteile haben und wird zum Zwecke der Ergänzung des Anteils des einen Miteigentümers bis zum Wert des Anteils des anderen Miteigentümers ein Preis bezahlt, fällt die aufzuerlegende Steuer auf 3 % an, bemessen am Wert desjenigen Teils des Anteils, für den der Preis bezahlt wurde.

Mit der Grunderwerbsteuer hängen zwei weitere Steuern zusammen, die den Käufer belasten: die Kommunalsteuer und die Steuer zugunsten der Präfekturkasse für den Straßenbau mit einem Steuersatz von 3 % und 7 %, entsprechend bemessen an der Grunderwerbsteuer.

Die Wertzuwachssteuer in Griechenland

Jeder Verkäufer wird während einer Immobilienübertragung in Griechenland mit einer Wertzuwachssteuer von 15 % belastet, wenn die Immobilie nach dem 1. Januar 1995 erworben wurde. Es handelt sich hierbei um eine Besteuerung des Einkommens, das durch den Wertzuwachs erworben wird. Als Wertzuwachs ist die Differenz zwischen dem Erwerbs- und dem Veräußerungspreis einer Immobilie gemeint. 

Wird jedoch eine Immobilie für mindestens 5 Jahre einbehalten, wird eine Steuerfreigrenze in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. In diesem Fall wird selbstverständlich nicht der gesamte Wertzuwachs mit 15 % besteuert, sondern derjenige Teil, welcher sich nach Abzug des Steuerfreibetrags in Höhe von 25.000 Euro ergibt. 

Je länger die Einbehaltungszeit der Immobilie ist, desto mehr reduziert sich der vorgenannte Steuersatz entsprechend der folgenden Kürzungssätze:  

Jahre der
Einbehaltung
Kürzungs-
satz
Jahre der
Einbehaltung
Kürzungs-
satz
Jahre der 
Einbehaltung
Kürzungs-
satz
1100,0 %1084,5 %1970,2 %
298,2 %1182,8 %2068,7 %
396,4 %1281,1 %2167,2 %
494,7 %1379,5 %2265,7 %
593,0 %1477,9 %2364,2 %
691,2 %1576,4 %2462,8 %
789,5 %1674,8 %2561,5 %
887,8 %1773,2 %2660,0 %
986,1 %1871,7 %

Die obigen Kürzungssätze multiplizieren sich zudem mit einem Satz von 0,8, sofern die Übertragung eine Immobilie betrifft, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2002 erworben wurde, so dass die Wertzuwachssteuer noch mehr vermindert wird.

Das griechische Wirtschaftsministerium hat mit einer Pressemitteilung vom 19.12.2014 bereits angekündigt, dass eine Aussetzung der Anwendung des Gesetzes für die Wertzuwachssteuer bis zum 31.12.2016 zur Marktbelebung der Immobilienbranche bevorsteht.

Die Mehrwertsteuer (MwSt) in Griechenland

Jeder Kauf eines Neubaus, also einer Immobilie mit einer Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2006, wird mit 23 % MwSt auf den Kaufpreis belastet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer bis zum 31.12.2005 ausgestellten Baugenehmigung keine Mehrwertsteuer in Höhe von 23 %, sondern eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3 % anfällt.   

Die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer gilt beim Ankauf der ersten Wohnung nicht.

Von der Verpflichtung, 23 % MwSt zu zahlen, ist jedoch jeder Grundstückseigentümer betroffen, der einen Bauträger beauftragt, ein Gebäude gemäß dem „System der Gegenleistung“ zu errichten.  

Stand 12.02.2016. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.