Internationales Familienrecht

Das Internationale Familienrecht umfasst die familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandbezügen.

Eine familienrechtliche Angelegenheit erweist Auslandsbezügen, wenn:

  • ein Ehegatte Ausländer ist,
  • die Eheleute Ausländer sind,
  • der Ehegatte bzw. die Eheleute im Ausland leben oder gelebt haben,
  • das Kind freiwillig oder aufgrund einer Entführung im Ausland lebt, oder
  • das Vermögen der Eheleute sich im Ausland befindet

Bei Familiensachen interkultureller Ehen, Mischehen oder bei Familiensachen mit Auslandsbezug wird nicht zwangsläufig nationales (hier griechisches) Recht angewandt oder vor den nationalen (griechischen) Gerichten verhandelt, sondern es erfordert gleich zu Beginn eine Untersuchung hinsichtlich:

  • des anwendbaren Rechts und
  • der internationale Zuständigkeit des Gerichts

So kann zum Beispiel die Zuständigkeit beim griechischen Gericht liegen, welches ausländisches Recht anwenden muss, oder umgekehrt beim ausländischen Gericht liegen, das griechisches Recht anwenden muss.

Die Frage nach dem anwendbaren Recht wird vom griechischen Bürgerlichen Gesetzbuch, während die Frage nach dem zuständigen Gericht von der griechischen Zivilprozessordnung beantwortet wird. Dabei werden bereits diese Fragen von EU-Verordnungen oder völkerrechtlichen Verträgen geregelt, welche das innerstaatliche Recht in Überschneidungsfällen verdrängen.