Griechisches Strafrecht - Auslandsgeltung

Unter den Geltungsbereich des griechischen Strafrechts fallen sowohl Straftaten in Griechenland als auch Straftaten im Ausland, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere sind dies:

Tatort: Griechenland

Die griechischen Strafgerichte sind zuständig für alle Straftaten, die in Griechenland von Griechen oder Ausländern begangen werden. Die griechischen Schiffe und Flugzeuge gelten als griechisches Territorium, unabhängig von dem Ort, an dem sie sich befinden, es sei denn, dass nach dem Völkerrecht ausländisches Recht anwendbar ist.

Tatort: Ausland

Die griechischen Strafgerichte verhandeln über Straftaten im Ausland nur wenn:

  • der Täter
  1. Grieche ist,
  2. gegen einen Ausländer oder Griechen im Ausland vorgeht und
  3. eine Tat begeht, die nach dem Recht des anderen Landes strafbar ist und nach dem griechischen Recht als Verbrechen oder Vergehen bezeichnet wird.
  • der Täter
  1. Ausländer ist,
  2. gegen einen Griechen im Ausland vorgeht und
  3. eine Tat begeht, die nach dem Recht des anderen Landes strafbar ist und nach dem griechischen Recht als Verbrechen oder Vergehen bezeichnet wird.
  • die Straftat
  1. gegen den griechischen Staat gerichtet ist, etwa Landesverrat, oder
  2. gegen die internationale Gemeinschaft, etwa Piraterie, Drogenhandel und Menschenhandel. In diesen Fällen kann die Strafverfolgung in Griechenland eingeleitet werden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Täters, der Strafbarkeit der Handlung nach dem Recht des anderen Landes oder der bereits eingeleiteten Strafverfolgung im Ausland wegen derselben Handlung.

Sofern die vorbezeichneten Voraussetzungen vorliegen, wird die Strafverfolgung in Griechenland eingeleitet:

  • bei Verbrechen im Ausland immer
  • bei Vergehen im Ausland nur, wenn das Opfer einen Strafantrag erstattet oder die Regierung des anderen Landes einen entsprechenden Antrag einreicht
  • bei Übertretungen im Ausland nur, wenn dies ausdrücklich im griechischen Gesetz bestimmt ist.