Strafrecht Griechenland

Das Strafrecht ist die organisierte Reaktion des Staates auf das Verbrechen. Es enthält Regeln, die beschreiben, wann ein bestimmtes Verhalten strafbar ist, und sieht für jedes kriminelle Verhalten einen Strafrahmen oder, unter bestimmten Bedingungen, die Auferlegung einer Sicherheitsmaßnahme vor. Das Strafrecht regelt auch das Verfahren, das mit der Anklageerhebung beginnt und in der Regel mit der Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils endet.

Vertreter des Staates ist der Staatsanwalt, der im Namen des griechischen Volkes die Anklage entweder von Amts wegen oder aufgrund einer Strafanzeige erhebt. Die Justiz wird jedoch von anderen Organen der Rechtspflege ausgeübt, also den Richtern, welche ihr Urteil aussprechen, ohne an den Frei- oder Schuldspruch des Staatsanwalts gebunden zu sein.

Die Existenz von Strafvorschriften stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtspflege und schützt vor möglichem Missbrauch. Es gilt der Grundsatz "nullum crimen nulla poena sine lege", das heißt "kein Verbrechen und keine Strafe ohne Gesetz", welches zu den wichtigsten Grundprinzipien des Strafrechts gehört.

Das wichtigste Ziel jedoch des Strafrechts ist es, die Rechtsgüter, etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum und die Währung, vor Angriffen zu schützen. Findet ein Angriff gegen ein Rechtsgut statt, so wird in der Regel gegen den Täter eine Strafe verhängt, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.