Das griechische Strafrecht unterscheidet zwischen drei Stufen der Schwere der Straftat (vom schwersten Grad abwärts): Verbrechen, Vergehen und Übertretung.
Entsprechend der Schwere der Tat werden auch unterschiedliche Freiheitsstrafen vorgesehen. So werden die Delikte mit folgenden Freiheitsstrafen bedroht:
Eine weitere Strafart stellt die Geldstrafe dar. Diese kann einzeln oder auch zusammen mit einer Freiheitsstrafe auferlegt werden. Bei Verbrechen und Vergehen liegt die Geldstrafe bei 150-15.000 Euro (in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen werden erheblich höhere Geldstrafen vorgesehen), während sie bei Übertretungen bei 29-590 Euro liegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht auch Nebenstrafen anordnen, wie etwa die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, das Berufsverbot sowie die Bekanntgabe der Verurteilung.
Das griechische Strafgesetzbuch sieht jedoch andere Strafen für zwei bestimmten Tätergruppen vor. So können gegen minderjährige Täter nur Erziehungsmaßregeln, therapeutische Maßnahmen und Jugendstrafe auferlegt werden. Bei erwachsenen Tätern, die unzurechnungsfähig oder taubstumm und gleichzeitig gefährlich für die öffentliche Ordnung sind, wird die Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet, deren Dauer bei Verbrechen 15 Jahre und bei Vergehen 10 Jahre nicht überschreiten darf.