Bestechung

Die Bestechung (auch als Korruptionsdelikt bekannt) betrifft Handlungen oder Unterlassungen eines Beamten, der seine Pflichten gegen Entgelt zugunsten des Täters oder einer dritten Person verletzt.   

Die Bestechung setzt sich aus zwei Straftaten zusammen: aus der passiven und der aktiven Bestechung. Im ersten Fall wird die Bestechung vom Beamten, der den Vorteil als Gegenleistung annimmt, begangen, im zweiten Fall vom Täter, der dem Beamten den Vorteil verspricht oder gewährt.

Die Straftat kann sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor verübt werden. Den Vorteil als Gegenleistung kann ein Beamter, ein Angestellter oder auch ein Beamter der Europäischen Union oder der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union annehmen oder fordern.

Fälle passiver und aktiver Bestechung:

  • Forderung eines Vorteils vom Finanzamtvorsteher, um nicht gesetzlich auferlegte Bußgelder zu streichen
  • Ausstellung von gefälschten Aufenthaltstiteln gegen Entgelt
  • Bestechung eines Universitätsprofessors, um eine Notenänderung zugunsten der Studenten vorzunehmen
  • Nichtdurchführung einer Kontrolle in Unternehmen gegen Entgelt hinsichtlich der Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die Sozialversicherung 
  • Unterlassung der polizeilichen Kontrolle über die Einhaltung der Geschäftszeit
  • Verlangen einer Geldsumme vom Geburtshelfer eines Krankenhauses, um mit dem Kaiserschnitt fortzufahren
  • Unterlassene Festnahme illegaler Einwanderer von der hafenpolizei zum Eigennutz

Die Bestechung wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis 5 Jahren und mit einer geldstrafe, die mindestens 50 mal der Wert der Gegenleistung und höchstens 150.000 Euro sein kann, geahndet. Ist aber die Gegenleistung nicht geltwert, liegt die Strafe zwischen 10.000 und 150.000 Euro.

Der Strafrahmen liegt bei 10 bis 20 Jahren und bei 50.000 bis 500.000 Euro, wenn der Wert der Gegenleistung die Grenze von 120.000 Euro überschreitet. Insbesondere für die Beamten des Finanzministeriums sieht das Gesetz dieselbe Strafe vor, unabhängig davon, ob die erhaltene Gegenleistung über 120.000 Euro liegt.