Betrug

Ein Betrug liegt vor, wenn der Täter bei seinem Opfer eine Täuschung über die richtige Vorstellung einer Sache erzeugt, die ihn dazu veranlasst, seine Vermögenswerte zugunsten des Täters oder einer dritten Person zu verfügen.

Übliche Betrugsbeispiele aus der Unternehmenswelt sind:

  • die Erzeugung einer Fehlvorstellung über die Zuverlässigkeit eines Unternehmens, um einen Warenverkauf auf Kredit zu vereinbaren, der nicht bezahlt werden kann;
  • die Annahmen von Warenbestellungen mit Zahlung bei Auftragserteilung seitens eines insolventen Unternehmens, ohne jemals die Möglichkeit und Absicht gehabt zu haben, die Waren zu versenden;
  • der Investitionsbetrug, bei dem große Beträge vom griechischen Staat ausgezahlt werden, ohne Anlagearbeiten für die geförderte Investition geleistet zu haben;
  • Bezug staatlicher Subventionen, um humanitäre Hilfsleistungen durch Vorlage fingierter Ausgabenrechnungen zu ermöglichen (Subventionsbetrug)

Eine Unterart des Betrugs stellt nach griechischer Rechtsprechung der Prozessbetrug dar. Dieser findet im Zivilgericht statt, wenn unwahre Behauptungen durch die Vorlage von gefälschten oder unrichtigen Dokumenten gemacht werden und der Richter ein Urteil zugunsten des Täters bzw. einer anderen Person und zu Ungunsten der Gegenpartei ausspricht.

Der Betrug wird mit einer Strafe von 3 Monaten bis 5 Jahren oder von 2 bis 5 Jahren geahndet, wenn ein besonders großer Schaden verursacht wird. Gegen den Täter werden jedoch härtere Strafen vorgesehen, und zwar von 5 bis 10 Jahren, wenn der Schaden über 120.000 Euro liegt oder wenn es sich um gewerbsmäßige Betrugsfälle handelt und der Schaden über 30.000 Euro liegt.

Der Betrug gegenüber dem öffentlichen Sektor oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren bedroht, wenn der Schaden über 150.000 Euro liegt, oder sogar mit lebenslänglich, wenn die Tat von langer Dauer ist.