Scheckbetrug

Der Scheck stellte in Griechenland aufgrund seiner einfachen Transfermöglichkeit ein alltägliches Zahlungsmittel dar. Allerdings hat sich der Scheck während der Wirtschaftskrise schnell als ein problematisches Zahlungsinstrument erwiesen, da eine sehr große Anzahl solcher Wertpapiere innerhalb der gesetzlichen Frist (acht Tage ab dem Ausstellungsdatum) zur Bezahlung erscheint und nicht eingelöst werden konnte, weil nicht genügend Geld auf dem Bankkonto des Scheckausstellers vorhanden war. Die Ausstellung eines solchen ungedeckten Schecks ist strafbar, wobei der Täter freigesprochen werden kann, wenn er den Indossatar vollständig entschädigt.

Die Strafverfolgung tritt auf Antrag des Indossatars oder des Regresspflichtigen ein, also desjenigen, der den Scheck bezahlt hat und somit Indossatar geworden ist. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Erscheinungstag des Schecks zur Einlösung eingereicht werden.  

Das Delikt der ungedeckten Scheckausstellung konkurriert oft mit dem Betrug gegen Unternehmen. Es sind nicht selten jene Fälle, in denen Firmen (darunter auch Scheinfirmen) zunächst kleine Warenankäufe tätigen, um das Vertrauen der Händler sowie Solvabilität im Markt zu erwerben, damit anschließend Aufträge von großen Warenmengen folgen können, deren Preis nicht in bar, sondern mit nachdatierten Schecks gezahlt wird, die sich im Nachhinein als ungedeckt erweisen.