Das Ausländerrecht regelt die Einreise, die Ausreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Freizügigkeit und die Erwerbstätigkeit von Menschen in Griechenland, die Staatsangehörige von Drittländern oder Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, sowie die Themen, die mit dem Aufenthalt in Griechenland verbunden sind, etwa die Zurückweisung an die Grenze, die Gewährung von internationalem Schutz, die Anerkennung des Flüchtlingsstatus, die Gewährung von politischen Asyl oder den Immobilienkauf.
Das Ausländerrecht behandelt ferner die Voraussetzungen dafür, dass sich ausländische juristische Personen in Griechenland niederlassen können.
Das wichtigste Gesetz zur Regelung von Themen, die Ausländer betreffen, war das Gesetz Nr. 3386/2005, das fast gänzlich durch das Gesetz Nr. 4251/2014 abgeschafft wurde. Dieses wiederum wurde anschließend durch das Gesetz Nr. 4332/2015 geändert. Für viele Fragen des Ausländerrechts in Griechenland sind verschiedene Rundschreiben des Ministeriums für Inneres und für den Wiederaufbau der Verwaltung ergangen, die Leitlinien zur Anwendung der vorgenannten Gesetze beinhalten. Weitere Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht enthalten etwa das Gesetz Nr. 3838/2010 sowie die Präsidialverordnungen Nr. 141/2013 und 113/2013.