Die Adoption in Griechenland betrifft grundsätzlich minderjährige Personen. Die Adoption von Erwachsenen ist lediglich in Ausnahmefällen erlaubt und zwar nur, wenn zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden eine leibliche oder angeheiratete Verwandtschaft bis zum vierten Grad besteht.
Voraussetzungen für die Adoption eines Minderjährigen in Griechenland
Folgen der Adoption in Griechenland
Mit der Adoption wird die Verbindung der natürlichen Eltern zu dem Kind abgebrochen.
Die elterliche Sorge wird vom Adoptierenden ausgeübt, während die natürlichen Eltern kein Recht zum Umgang mit dem Kind behalten.
Gegenüber dem Adoptierenden erwirbt der Adoptierte alle Rechte und Pflichten, die auch ein eheliches Kind hat. Zudem bekommt der Adoptierte den Familiennamen des adoptierenden Elternteils, dem er den vorherigen Namen nach seiner Volljährigkeit hinzufügen kann.