Ehegattenunterhalt nach Scheidung

Unter welchen Voraussetzungen kann der Ehegattenunterhalt in Griechenland verlangt werden?  

Der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten in Griechenland ist ausnahmsweise und nur aus besonderen Gründen zulässig. Der Unterhaltsberechtigte soll nachweislich mittellos sein, d.h. kein seinen Unterhalt sicherndes Einkommen oder Vermögen haben, während der Unterhaltspflichtige wohlhabend sein soll, also die Unterhaltsleistung ohne Gefährdung des eigenen Unterhaltes erbringen kann.

Unterhaltsgründe in Griechenland sind:

  • das Verhindertsein, aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand einen geeigneten Beruf auszuüben
  • das Verhindertsein, aufgrund der Ausübung der Personensorge für das minderjährige Kind einen geeigneten Beruf auszuüben
  • die Unmöglichkeit, einen stabilen Arbeitsplatz zu finden, oder die Notwendigkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren (die Unterhaltsleistung kann allerdings nicht länger als für einen Zeitraum von 3 Jahren seit der Scheidung gezahlt werden)
  • die Billigkeit

Kann der nacheheliche Unterhalt in Griechenland ausgeschlossen werden? 

Der Unterhalt in Griechenland kann ausgeschlossen oder reduziert werden, wenn die Ehe eine nur kurze Dauer hatte oder wenn der Unterhaltsberechtigte die Schuld an der Auflösung der Ehe trägt. Der Unterhalt ist nicht mehr fällig, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.