Unter welchen Voraussetzungen kann der Ehegattenunterhalt in Griechenland verlangt werden?
Der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten in Griechenland ist ausnahmsweise und nur aus besonderen Gründen zulässig. Der Unterhaltsberechtigte soll nachweislich mittellos sein, d.h. kein seinen Unterhalt sicherndes Einkommen oder Vermögen haben, während der Unterhaltspflichtige wohlhabend sein soll, also die Unterhaltsleistung ohne Gefährdung des eigenen Unterhaltes erbringen kann.
Unterhaltsgründe in Griechenland sind:
Kann der nacheheliche Unterhalt in Griechenland ausgeschlossen werden?
Der Unterhalt in Griechenland kann ausgeschlossen oder reduziert werden, wenn die Ehe eine nur kurze Dauer hatte oder wenn der Unterhaltsberechtigte die Schuld an der Auflösung der Ehe trägt. Der Unterhalt ist nicht mehr fällig, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.