Sorgerecht Griechenland

Inhalt des Sorgerechts in Griechenland

Das Sorgerecht bzw. die elterliche Sorge in Griechenland ist die Pflicht und das Recht der Eltern, sich um das Kind zu sorgen. 

Die elterliche Sorge in Griechenland wird grundsätzlich gemeinsam ausgeübt und umfasst drei Bereiche: 

  • die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge), 
  • die Verwaltung des Vermögens des Kindes (Vermögenssorge) und 
  • die Vertretung des Kindes in jeder Angelegenheit bzw. in jedem Rechtsgeschäft sowie bei Gericht (gesetzliche Vertretung)

Die Personensorge in Griechenland

Bei einer Trennung oder Auflösung der Ehe durch Scheidung ist es in Griechenland üblich, dass von den drei obigen Bestandteilen der elterlichen Sorge nur die Personensorge geregelt wird. Grundsätzlich wollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht weiterhin ausüben, abgesehen von der Personensorge, welche von dem Elternteil ausgeübt wird, bei dem das Kind bleiben wird.

Die Personensorge in Griechenland umfasst insbesondere die Erziehung, die Beaufsichtigung, die Bildung, die Ausbildung sowie die Aufenthaltsbestimmung des Kindes.

Elterliche Sorge bei außerehelichen Kindern

Die elterliche Sorge für ein uneheliches Kind wird ausschließlich von der Mutter ausgeübt. Der Vater kann unter bestimmten Voraussetzungen die elterliche Sorge ausüben, wenn eine freiwillige oder gerichtliche Anerkennung des Kindes erfolgt.



Sorgerechtsentzug

Die elterliche Sorge kann auf Initiative des anderen Elternteils, der engsten Verwandten, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts entzogen werden, wenn ein Verstoß gegen die Sorgepflichten, eine missbräuchliche Rechtsausübung oder eine Unfähigkeit bei der Erfüllung der Sorgepflichten festgestellt wird.