Nebenklage

Nach griechischem Recht kann der unmittelbar Geschädigte (Opfer) seine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter im Strafverfahren grundsätzlich geltend machen. Dieses Recht wird durch die Erklärung erlangt, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Durch die Anschlusserklärung wird dem Opfer die Eigenschaft der Prozesspartei verliehen und ihm somit besondere Rechte zuerkannt.

Die Zivilansprüche der Nebenklage können Folgendes betreffen:

  • Schadenersatz  
  • Wiederherstellung 
  • Schmerzensgeld 

Das Opferrecht auf Beteiligung am Strafverfahren steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen zu.

Bei juristischen Personen muss die Nebenklage lediglich von der juristischen Person selbst, jedoch nicht von den einzelnen Aktionären bzw. Gesellschaftern erklärt werden. Die Anschlusserklärung erfolgt mittels der Organe oder Bevollmächtigten der juristischen Person. Bei Erklärung der Nebenklage zum Zeitpunkt der Strafantragstellung müssen bestimmte Dokumente beigefügt werden, welche für jedes inländische und ausländische Unternehmen unterschiedlich sind.    

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie darüber informieren können, welche Unternehmensunterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.